Fachstellen für Sucht- und Suchtprävention

DROBSen Aurich/Norden - Emden - Leer

Fachstellen für Sucht-
und Suchtprävention

DROBSen
Aurich/Norden -
Emden - Leer

Psychosoziale Betreuung zur Substitutions-
behandlung -PSB

Psychosoziale Betreuung zur Substitutionsbehandlung -PSB

Substitution meint hier die medikamentengestützte Behandlung opiatabhängiger Menschen mit einem Ersatzstoff (Methadon, Polamidon, Subutex u. a.) bei einem dazu berechtigten Arzt (Suchtmediziner). Die Kosten dafür werden von den Krankenkassen übernommen.

Ein Substitut (Ersatzstoff) soll dazu beitragen, den „Opiathunger“ süchtiger Menschen zu verhindern und es ihnen ermöglichen, ein geregeltes Leben, ohne ständige Suche nach Drogen zu führen.

Die Einnahme erfolgt normalerweise zunächst einmal täglich in der Arztpraxis. Bei sich abzeichnender Stabilität des Patienten (kein Konsum anderer Drogen, kein übermäßiger Alkoholkonsum) kann es zu einer Vergabe des Substitutes in einer kooperierenden Apotheke kommen, oder es kann eine „Take-Home-Verordnung“ geben. Mittlerweile kann der berechtigte Arzt Take-Home unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 30 Tagen ermöglichen.

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Zur Substitutionsbehandlung durch einen berechtigten Arzt sollte möglichst eine Psychosoziale Betreuung – PSB durch eine Fachstelle für Sucht und Suchtprävention erfolgen.

In der Fachstelle erfahren Sie, ob Substitution für Sie eine geeignet Hilfe sein kann. Ggf. vermitteln wir Sie auch an eine zugelassene Arztpraxis.

Für Ihre Psychosoziale Betreuung erhalten Sie nach Absprache Beratungstermine in unserer Fachstelle.

 

Die Psychosoziale Betreuung - PSB bietet:

  • Beratungsgespräche für substituierte Menschen
  • Beratungsgespräche für Angehörige von Substitutionspatienten
  • Unterstützung und ggf. Begleitung bei Behördenangelegenheiten
  • Hilfe in Krisensituationen
  • Hilfe bei Schuldenfragen
  • Unterstützung bei der Umsetzung rechtlicher Auflagen
  • Hilfe bei berufs-/arbeitsbezogenen Fragen
  • Vermittlung in Entzugsbehandlung zur stat. Einstellung auf das Substitut und zur Absetzung des Beigebrauchs anderer Suchtstoffe. Aber ggf. auch zum Entzug des Substituts
  • Vermittlung in eine stationäre Suchtrehabilitation ggf. auch unter Beibehaltung der Substitution
  • Nachsorge nach erfolgreich beendeter Substitution

Sie haben Interesse an einer Substitutionsbehandlung? Wir helfen Ihnen weiter!

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