Fachstellen für Sucht- und Suchtprävention

DROBSen Aurich/Norden - Emden - Leer

Fachstellen für Sucht-
und Suchtprävention

DROBSen
Aurich/Norden -
Emden - Leer

Ambulante Rehabilitation (ambulante Suchttherapie)

Sie haben Probleme mit Drogen, Alkohol, Medikamenten oder mit pathologischem Spielen (Geldspielautomaten o. ä.)?

Die ambulante Rehabilitation, oder kurz AmbuReha, bietet Ihnen die Möglichkeit, im gewohnten Lebensumfeld eine eigenständige Therapie oder Weiterbehandlung im Anschluss an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung durchzuführen.

Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie sind bereit, auf Suchtmittel und auf Glücksspiel zu verzichten.
- Sie sind zur verbindlichen Teilnahme und zur aktiven Mitarbeit bereit.
- Sie haben einen festen Wohnsitz und möglichst ein unterstützendes soziales Umfeld.

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Ziel der AmbuReha ist es, eine selbstbestimmte, stabile Abstinenz zu entwickeln und Rückfallgefahren vorzubeugen.

Wir wollen Ihre soziale Integration unterstützen und Ihnen dabei helfen, Ihre Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen, bzw. zu verbessern oder zu erhalten.

Vor Beginn der Behandlung findet eine 6 bis 8-wöchige Orientierungsphase statt. In dieser Zeit erwarten wir von Ihnen, dass sie die vereinbarten Beratungstermine in Ihrer örtlichen Fachstelle zuverlässig wahrnehmen. Bevor wir mit Ihnen den Antrag auf eine Kostenzusage bei dem für Sie zuständigen Kostenträger stellen, überprüfen wir mittels einer Urinkontrolluntersuchung, ob es Ihnen bis zu diesem Zeitpunkt gelungen ist, auf Suchtmittel zu verzichten. Das ist die Voraussetzung für die Aufnahme einer ambulanten Suchttherapie. Weitere Voraussetzungen sind hohe Verbindlichkeit und Gewaltfreiheit.

Alle MitarbeiterInnen der Fachstellen unterliegen der Schweigeplicht  und

sämtliche TeilnehmerInnen der AmbuReha sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Struktur und Verlauf der Ambulanten Suchtrehabilitation

  • Dauer: 6 bis 18 Monate
  • Wöchentliche Gruppentherapie
  • Alle 1 bis 2 Wochen Einzeltherapie
  • Angehörigengespräche (bei Bedarf)
  • Unregelmäßige und unangekündigte Urinkontrollen auf Suchtmittelkonsum unter Sicht
  • Auseinandersetzung mit möglichen Suchtursachen und Aufarbeitung der Lebensgeschichte

Die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention DROBS Leer, DROBS Emden und DROBS Aurich/Norden sind im Verbund als Behandlungseinrichtung im Sinne der §§ 35, 36, 37 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) anerkannt.“



Nachsorge

Nach einer stationären Suchtrehabilitation kann es sein, dass der Kostenträger oder auch der Rehabilitand eine Nachsorge für ausreichend hält. Diese umfasst 6 Monate und ist auf 20 Gesprächseinheiten begrenzt. Die Nachsorge soll zur Festigung der Abstinenz beitragen und wird in unseren Fachstellen durchgeführt.

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